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Google Street View Widerspruch

Der Google Street View Widerspruch kann von jedem Bürger in Deutschland vorsorglich eingereicht werden, um die Privatsphäre zu schützen. Der Plan von Google, detaillierte Bilder von einzelnen Gebäuden und Straßen ins Internet zu stellen, hat für einen wahren Ansturm diesbezüglicher Fragen gesorgt. Schon seit längerem stehen die Street View - Aufnahmen mittels Kamera in der Kritik, da auch Personen deutlich auf den Bildern zu erkennen sind. Der eigentlich kostenlose Google Service muss dennoch teuer bezahlt werden. Ein Verlust der Privatsphäre ist bei einer Veröffentlichung in jedem Fall zu erwarten. Daher klären Verbraucherschützer bereits umfassend über die Möglichkeiten vom Widerspruch auf.

Im Zuge der Verhandlungen über einen Google Street View Widerspruch hat das Unternehmen bereits zugestimmt, zunächst alle eingehenden Widersprüche zu bearbeiten, bevor Bilder von Straßen und Häusern ins Netz gestellt werden. Umso wichtiger ist es nun, rechtzeitig den vorsorglichen Google Street View Widerspruch einzureichen, um einer Veröffentlichung privater Bilder entgegenzuwirken.

Wer seinen Google Street View Widerspruch rechtzeitig einreicht, sorgt für eine vollständige Unkenntlichmachung seiner Straße, des Wohnhauses oder der Person an sich. Zusätzlich ist Google verpflichtet, bei vorliegendem Google Street View Widerspruch auch die Rohaufnahmen vollständig unkenntlich zu machen.

Vereinfacht wird ein solcher Widerspruch durch die Möglichkeit, auch Sammelwidersprüche einzureichen. So können Städten, Gemeinden und Kommunen vorformulierte Listen zur Verfügung stellen, in die die Bürger nur noch ihren Namen und die entsprechende Adresse eintragen müssen und mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie einen Google Street View Widerspruch einlegen wollen. Google hat sich bereits damit einverstanden erklärt, auch diese Form vom Google Street View Widerspruch anzuerkennen.

Alle Personen, die einen Widerspruch einlegen wollen, müssen zwingend umfassende Angaben zu ihrem Gebäude machen. So gehört nicht nur die Adresse, sondern auch Auffälligkeiten wie die Farbe des Hauses, die Anzahl und Verteilung der Balkone oder auffällige Gebäude in der Nähe des Hauses zum Widerspruch dazu. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das betroffene Gebäude auch ohne Hausnummer zu identifizieren ist.

Bereits jetzt versucht Google sich an einem Verfahren, dass den Google Street View Widerspruch noch einmal erleichtern soll. Künftig können betroffene Bürger dem Widerspruch das richtige Bildmaterial korrekt zuordnen. Auf diese Weise möchte Google zu einer verbraucherfreundlichen Möglichkeit beitragen, einen Widerspruch einzureichen. Gerade die Sammelwidersprüche profitieren von diesem Verfahren, da es so sehr einfach möglich ist, komplette Straßenzüge unkenntlich zu machen.

Um weiteren Angriffen vorzubeugen, wird Google künftig über sämtliche Kamerafahrten im Voraus informieren. Bürger können also bereits vor den entsprechenden Aufnahmen einen Street View Widerspruch einreichen. Sämtliche Widerrufe können schriftlich an Google gerichtet werden. Dabei sollten Betroffene alle in den Widerspruch einbezogene Objekte wie das Haus, das Auto oder eben die eigene Person aufzählen, da ansonsten nur die tatsächlich aufgeführten Objekte berücksichtigt werden.